Rechtsanspruch auf Pflegefreistellung beschlossen

56 Prozent sehen laut Volkshilfe-„Sozialbarometer“ ungenügende Unterstützungsangebote

Der Nationalrat machte den Weg zur Pflegekarenz und zur Pflegeteilzeit leichter. In seiner letzten Sitzung vor der Neuwahl am 29. September 2019 hat er beschlossen, dass pflegende Angehörige Rechtsanspruch auf zwei Wochen Pflegefreistellung bekommen. In dieser Zeit können sie mit dem Arbeitgeber eine Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit vereinbaren. Gibt es keine Einigung, dann kommen zwei weitere Wochen Freistellung dazu. Der ÖGB fordert Rechtsanspruch auf die komplette Pflegekarenz/-teilzeit.

>> ÖGB-Schnellinfo zu Pflegekarenz und Pflegefreistellung

Die ÖsterreicherInnen wünschen sich laut einer Umfrage einen Rechtsanspruch auf ausreichende Unterstützungsleistungen durch Pflegedienste. 86 Prozent der im Volkshilfe-„Sozialbarometer“ Befragten sprachen sich dafür aus, gab die Volkshilfe bekannt. Die Volkshilfe fordert von der Politik die Erstellung eines Gesamtkonzepts und pocht dabei auf Einbindung der NGO. Die bisher im Wahlkampf gebrachten Vorschläge  seien eher nur „Momentaufnahmen“. Diese Einschätzung gelte vor allem für die ÖVP-Idee eines „Pflege-daheim-Bonus“, bei dem in Pflegestufe 3 ein Anspruch auf 1.500 Euro pro Jahr (!) bestehen soll, sofern ein Angehöriger zuhause betreut wird. Dies sei ein Vorschlag, über den man diskutieren könne, wenn man „vorher zehn andere Dinge löst“, sagt Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger gegenüber der Austria Presse Agentur (APA).  Denn: „Geld pflegt nicht.“

Unterstützungsangebote ausbauen

Vielmehr gehe es um ein Gesamtkonzept und auch um den von der Mehrheit der ÖsterreicherInnen gewünschten Rechtsanspruch auf Unterstützungsleistung – zu sozial gestaffelten Preisen. Fenninger verwies auch darauf, dass 56 Prozent der vom Meinungsforschungsinstitut SORA Befragten die Unterstützungsangebote für an Demenz erkrankte Personen und deren Angehörige als nicht ausreichend bezeichneten. Notwendig sei daher u.a. „endlich ein flächendeckender Ausbau von Betreuungseinrichtungen“.

Berufsbild attraktiver machen

Auch die Harmonisierung der je nach Bundesland unterschiedlichen finanziellen Unterstützungsleistungen ist den Befragten ein Anliegen: 85 Prozent wollen eine Angleichung. 42 Prozent der Befragten halten das Berufsbild für nicht attraktiv halten. Das Image gehört laut Volkshilfe aufgewertet.

>> Link zur Volkshilfe

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